Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht.

Erste Einschätzung zum Referentenentwurf für das SBGG.
Stand: 29.04.2023, aktualisiert 30.04.2023

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Ich habe den Referentenentwurf dieses Gesetzes, das uns als #Selbstbestimmungsgesetz versprochen war, gelesen. Der Gesetzestext und der begleitende Erklärtext sind durchzogen von sexistischen, trans-, inter- und nichtbinär- feindlichen Referenzen und Regelungen. Der Gesetzestext legt implizit eine Unterscheidung zwischen einem vermeintlich wahren, bei der Geburt festgestellten, und einem selbstgewählten Geschlecht fest. Diese Unterscheidung und die Sonderregelungen öffnen eine Tür für Diskriminierung in weiten Teilen des Alltags, die es in dieser Dimension so bisher nicht gab und die in der Folge alle Menschen treffen wird, die aus welchen Gründen auch immer nicht auf den ersten Blick den Normen einer binären Geschlechterordnung entsprechen.

Versprochen war ein Gesetz, dass die Selbstbestimmung des eigenen Geschlechts in den Mittelpunkt stellt. Wir hätten ein Gesetz gebraucht, dass diese Selbstbestimmung verankert und zusätzlich den Schutzbedarf von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen, die in Bezug auf ihr Geschlecht besonders vulnerabel sind, regelt. Der Tonfall des Gesetzes ist ein anderer. Es regelt lediglich die Möglichkeit das Geschlecht selbstbestimmt zu erklären und zu versichern, sich über die Folgen dieser Erklärung bewusst zu sein. Diese Versicherung ist interessant. Was sind die Folgen? Das Gesetz macht es im Folgenden klar – es wird so gut wie kein Schutz formuliert, sondern weite Bereiche des Alltagslebens werden in einer nahezu einmaligen Weise abgesteckt in der Diskriminierung möglich sein soll (Hausrecht, Sport, Gefängnis, Militär, Elternschaft). Es ist zu befürchten, dass, wenn dies so kommt, all die Bereiche, in denen es derzeit TIN-feindliche Diskurse gibt sich nicht beruhigen können, sondern diese Ausschlüsse weiter befeuert werden. Das Argument, dass jeder dieser Punkte vor dem AGG scheitern wird, ist dünn. Dieses Gesetz müsste diesen Schutz formulieren. Es tut es nicht, im Gegenteil.

Es gibt auch positives: Positiv ist, dass der Gutachtenzwang abgeschafft wird. Positiv ist, dass die Änderung des Geschlechtseintrag für alle 4 derzeit im Recht vorgesehenen Geschlechtsoptionen möglich sein soll: weiblich, offener Eintrag, männlich, divers.

Zu den negativen Punkten im konkreten:

– Der Entwurf regelt eine Vielzahl an Bereichen nicht, in denen trans*, inter* und nichtbinäre Menschen Schutz und Unterstützung dringend benötigen. 

– Eine der vulnerabelsten Gruppen – Jugendliche, die keine Unterstützung von ihren Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten, werden mit dieser Regelung alleine gelassen. Die vorgesehene Eskalation über das Familiengericht ist eine große Hürde, die nur wenige Jugendliche gehen können. Es führt auch dazu, dass die Konflikte in diesen Familien nicht gelöst werden können mit der all damit einhergehenden Gewalt, die das für die jungen Menschen bedeutet. Das ist verantwortungslos.

– Die Ausführungen zu geschlechtsneutralen Regelungen sind sehr unspezifisch. Ich interpretiere sie so, dass es noch nicht mal eine Absichtserklärung gibt, dass nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen auch nur im Ansatz als gleich an Rechten und Würde anerkannt werden sollen. Es ist zu befürchten, dass die ohnehin hohe Vulnerabilität dieser Personengruppe damit nicht abgebaut, sondern dauerhaft festgeschrieben wird. 

– Für intergeschlechtliche Menschen ist dieser Entwurf in Teilen eine konkrete Verschlechterung der gegenwärtigen Rechtslage (Stichwort: dreimonatige Wartefrist).

– Die dreimonatige Wartefrist ist reine Schikane. Sie stellt keinen Schutz dar. Die Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung sehe ich dagegen weniger problematisch. 

– Der Entschädigungsfonds für das massive Unrecht, das trans Menschen in der Vergangenheit zugefügt wurde (Zwangssterilisierung, Zwangsscheidung, Verlust des Sorgerechts für die eigenen Kinder etc.) ist nicht Teil des Gesetzes.

– Der Text enthält zum Teil massive Verschlechterungen der Rechtslage in Hinblick auf trans* Elternschaft, insbesondere würde trans* Frauen die Anerkennung der eigenen biologischen Kinder erheblich erschwert.

– Die Formulierung, mit der medizinische Leistungen als unabhängig vom Geschlechtseintrag zu ergreifen sind, ist so unspezifisch, dass sie als Schutz nicht greift, aber gleichzeitig diskriminierend ausgelegt werden kann. 

– Das sog. Offenbarungsverbot ist so geregelt, dass es kaum greifen und sehr leicht umgangen werden kann. Für Personen, die nach PStG 45b ihren Geschlechtseintrag angepasst haben, gibt es diesen Schutz weiterhin überhaupt nicht.

– Die Ausführungen zum Entwurf sind zum Teil getragen von transfeindlichen Diskursen – im Abschnitt zum Strafvollzug werden bspw. trans Frauen als Bedrohung geframed, an keiner Stelle wird der fehlende Schutz von trans, inter und nicht-binären Menschen im Strafvollzug erwähnt.


Einen Teil der Änderungen überblicke ich noch nicht. Es gibt – wenn ich das richtig
verstehe – im Passgesetz eine kleine Verbesserung. Chapeau. 

Das ist keine abschließende Analyse, sondern eine erste Einschätzung. 

Ich hoffe wirklich, dass das so nicht kommt. Es wird viel zu sprechen geben über diese Art des politischen Versagens vor rechten Diskursen und Strategien. 

Trans*, inter* und nichtbinäre Rechte sind Menschenrechte. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. 

#transrightsarehumanrights #interrightsarehumanrights #nonbinaryrightsarehumanrights

Zara Jakob Pfeiffer

Das Wollknäuel besprechbar machen

Suchbewegungen, Spannungsfelder und Ambivalenzen im Umgang mit (Cis)Sexismus, Feminismus und Transfeindlichkeit

Manche Themen brauchen Zeit und Ruhe und Vertrauen, um besprechbar zu werden. Mit Katharina Debus habe ich im letzten Jahr immer wieder über die Spannungsfelder und Ambivalenzen im Umgang mit (Cis)Sexismus, Feminismus und Transfeindlichkeit gesprochen. Im Podcast reden wir genau darüber. Wie können wir feministische und queere Perspektiven zusammendenken – auch und gerade an den Punkten, an denen wir Schmerz, Ausschlüsse und (Un)Sichtbarkeit verhandeln? Was heißt das für das Sprechen über Körper und Empowermentangebote? Wie kann Solidarität auch dann gelingen, wenn wir uns nicht immer einig sind? Was bedeutet nichtbinär sein, Frau sein, feministisch sein, verbunden sein? Wie lassen sich Zumutungen aushalten ohne bitter zu werden und ohne cool bleiben zu müssen? Wir reden über Resonanz, ringen um Haltung und Analyse und sind verbunden als Seiltänzer*innen und Beckenrandschwimmer*innen, die immer wieder neu den widerborstigen Umgang mit Schmerz üben. 

Kapitelmarken
Über Kapitelmarken könnt ihr direkt zu den Themen springen, die euch interessieren, in der Regel werden sie euch über euren Podcast Player angezeigt. Wenn ihr direkt hier im Player hört, könnt ihr sie über das Menü im Player ansteuern.

Shownotes 

Katharina Debus

https://www.facebook.com/KatharinaDebusBildung
https://www.dissens.de/ueber-uns/team/katharina-debus

Interventionen für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt
https://interventionen.dissens.de/

Mart Busche / Laura Maikowski / Ines Pohlkamp / Ellen Wesemüller (Hg.)Feministische Mädchenarbeit weiterdenken. Zur Aktualität einer bildungspolitischen Praxis
https://www.transcript-verlag.de/978-3-8376-1383-4/feministische-maedchenarbeit-weiterdenken/

Formulierung für die Zielgruppe für das Seminar: Selbstreflexion zu Weiblichkeitsanforderungen von Katharina Debus
„Das Online-Seminar richtet sich an Menschen, die Lust haben, in diesem Kontext eigene Erfahrungen mit Weiblichkeitsanforderungen zu reflektieren. Es ist offen für Menschen, die heute als Frauen leben, und für Menschen, die von anderen in ihrer Kindheit und/oder Jugend als Mädchen behandelt wurden.“

Identitti von Mithu M. Sanyal
https://www.hanser-literaturverlage.de/buch/identitti/978-3-446-26921-7/

Heterosexuelle Matrix
(S. 64): Debus, Katharina/Laumann, Vivien (2018): LSB-was? Geschlechtliche, amouröse und sexuelle Vielfalt – Einführung und Spannungsfelder. In: Debus, Katharina/Laumann, Vivien: Pädagogik geschlechtlicher, amouröser und sexueller Vielfalt. Zwischen Sensibilisierung und Empowerment. Berlin: Dissens – Institut für Bildung und Forschung, 12-70. Online unter: https://interventionen.dissens.de/materialien/handreichung [Zugriff: 26.09.2020].

Urteil Bundesverfassungsgericht: 3. Option

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/10/rs20171010_1bvr201916.html

1-2-3-4 Geschlechtsoptionen: 
https://beyond-binary.net/2021/01/12/1-2-3-4-geschlechtsoptionen

HollySiz – The Light

Folge #9 Debatte: Nicht-Binarität – Teil III vom 20. April 2021 
https://www.dissens.de/podcast

Seiltänzer-Zitat
(S. 163) Kalpaka, Annita (2006): „Parallelgesellschaften“ in der Bildungsarbeit – Möglichkeiten und Dilemmata pädagogischen Handelns in ‚geschützten Räumen‘. In: Elverich, Gabi/Kalpaka, Annita/Reindlmeier, Karin: Spurensicherung. Reflexion von Bildungsarbeit in der Einwanderungsgesellschaft. Frankfurt/M.: IKO, 95–166.

Still loving Feminism?! Für einen solidarischen Feminismus!
Vortrag von Zara Jakob Pfeiffer im Rahmen des Fachtags Gleichstellung durch Genderarbeit von Condrobs am 05.05.2021.
https://www.condrobs.de/aktuelles/fachtag-genderarbeit
Der Vortrag beginnt ab ca. Minute 20.40
Präsentation zum Download und hier die Ankündigung

trans* ist ein Geschenk

du darfst es dir nehmen, du bist es wert und es ist deins

Jakob und Jakob reden über das große Glück trans* zu sein. Wir reden über unbändige Freude und Schmerztiere, die gesehen werden wollen, um nicht ins Unendliche zu wachsen, darüber, was passiert, wenn Theorie plötzlich spürbar wird, über innere Erdbeben und Bewältigungsstrategien, wovon sich Selbstwerttierchen ernähren und warum ein Bartworkshop die Welt verändern kann.

Shownotes

Das Copyright für die Bilder liegt bei meinem Gast Jakob

Im Wald und in der Welt sein

Mit Iwein über trans* sein, in der Natur sein, füreinander da sein

© Zara Jakob Pfeiffer

Iwein ist mir ein guter Freund geworden im letzten Jahr. Wir reden über trans* sein und nonbinär sein, darüber, dass es manchmal Draußensein braucht, um Dinge sagen zu können und Spazierengehen beim Reden helfen kann.Wir reden über Sichtbarkeit und über Verantwortung für uns selbst und andere. Im Wald und in der Natur sein ist für uns verbunden mit trans* sein und queer sein. Wir reden darüber, was das für uns bedeutet, es geht um Ankommen und angenommen werden, alleine in der Natur sein, die Geschichte von Orten, verantwortungsvolles Feuer, Fotografieren, große Messer, Privilegien und die Sehnsucht nach Räumen, in denen Grenzen gewahrt werden und sich alle ohne stereotype Zuschreibungen ausprobieren können. [CN_Suizid] Am Ende reden wir über das in der Welt sein wollen und über Suizid. Darüber, dass manche Fragen schwer sind und es trotzdem wichtig sein kann sie zu stellen. 

Shownotes

Queer Natur
https://www.queernature.org/

Berichte über die Unlikely Hikers 
https://www.autostraddle.com/unlikely-hikers-creating-space-for-everyone-on-the-trail-one-group-hike-at-a-time/
https://jennybruso.com/unlikelyhikers/

Kai Cheng Thom: I Hope We Choose Love 
https://kaichengthom.com/books/

Trans Care von Hil Malatino und Care Webs aus: CARE WORK. Dreaming Disability Justice by Leah Lakshmi Piepzna-Samarasinha 
https://arsenalpulp.com/Books/C/Care-Work

Trans & Care: Transpersonen zwischen Selbstsorge, Fürsorge und Versorgung herausgegeben von Max Nicolai Appenroth und Maria do Mar Castro Varela:  
https://www.transfabel.de/index.php?main_page=product_info&cPath=1_15&products_id=525

Schmiedeprojekt: S. 58f

Transgender and nonbinary youth who reported having pronouns respected by all or most people in their lives attempted suicide at half the rate of those who did not have their pronouns respected: https://www.thetrevorproject.org/survey-2020/

Eines von Iweins Fotos …

I’ve stepped in the middle of seven sad forests …

Ich rede mit Andrea von der Trans* Inter* Beratungsstelle über Coming Out und was da alles dran hängt … Andrea kam genau im richtigen Moment, es folgte ein langer Spaziergang an der Isar bei dem sie einen Haufen Essen dabei hatte und ich viele Fragen und Chaos im Kopf. Wir reden über Coming Out, warum die Trans* Inter* Beratungsstelle in München ziemlich großartig ist, die Herausforderungen von Peer Beratung und dass es bei einem trans* und/oder nonbinären Coming Out ganz schön viel Unterstützung braucht. Andrea hat einen Haufen Tipps, hört selbst, es ist schwer genug und es kann nie genug Verbündete geben.

1-2-3-4 Geschlechtsoptionen

Vulnerabilität und das Recht auf Anerkennung … In dieser Folge beschäftige ich mich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur dritten Geschlechtsoption, warum es trotzdem vier Geschlechtsoptionen gibt, was es mit den Paragrafen 22 und 45b im Personenstandsgesetz auf sich hat und wie es sich anfühlt, wenn nach fast 40 Jahren etwas gerade gerückt wird.

SHOWNOTES

Der Jingle ist von Mike, der ihn für mich und diesen Podcast komponiert hat. Danke!
Wenn ihr hören wollt, was Mike noch so macht: The water is lovely

Personenstandsgesetz (PStG)

§ 22 Fehlende Angaben

(3) Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe „divers“ in das Geburtenregister eingetragen werden.

Personenstandsgesetz (PStG)

§ 45b Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
(1) Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung können gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag durch eine andere in § 22 Absatz 3 vorgesehene Bezeichnung ersetzt oder gestrichen werden soll.

Bundesverfassungsgericht

Personenstandsrecht muss weiteren positiven Geschlechtseintrag zulassen
Leitsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Beschluss des Ersten Senats
vom 10. Oktober 2017

1 BvR 2019/16 –

  1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.
  2. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.
  3. Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.

Absatz 44
b) Verlangt das Personenstandsrecht einen Geschlechtseintrag, verwehrt es einer Person aber zugleich die personenstandsrechtliche Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität, ist die selbstbestimmte Entwicklung und Wahrung der Persönlichkeit dieser Person spezifisch gefährdet:

Absatz 45
aa) Unter den gegebenen Umständen hat die personenstandsrechtliche Anerkennung des Geschlechts Identität stiftende und ausdrückende Wirkung. Der Personenstand ist keine Marginalie, sondern ist nach dem Gesetz die „Stellung einer Person innerhalb der Rechtsordnung“ (§ 1 Abs. 1 Satz 1 PStG).

Absatz 52
c) Dass keine Möglichkeit besteht, ein weiteres Geschlecht eintragen zu lassen, ist auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil mit der Einführung einer dritten positiven Eintragungsmöglichkeit in einer Übergangszeit ein bürokratischer und finanzieller Aufwand verbunden sein kann. Zwar müssten die formalen und technischen Voraussetzungen zur Erfassung eines weiteren Geschlechts zunächst geschaffen werden. Gegenüber der Grundrechtsbeeinträchtigung, die es bedeutet, in der eigenen geschlechtlichen Identität durch das Recht ignoriert zu werden, wäre der durch die Ermöglichung einer einheitlichen dritten Bezeichnung verursachte Mehraufwand aber hinzunehmen. Ein Anspruch auf personenstandsrechtliche Eintragung beliebiger Identitätsmerkmale, die einen Bezug zum Geschlecht haben, ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht hingegen nicht. Davon abgesehen steht es dem Gesetzgeber frei, in personenstandsrechtlichen Angelegenheiten ganz auf den Geschlechtseintrag zu verzichten.

Absatz 59
Zweck des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ist es, Angehörige strukturell diskriminierungsgefährdeter Gruppen vor Benachteiligung zu schützen (vgl. BVerfGE 88, 87 <96>; Osterloh/Nußberger, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 3 Rn. 236, 244). Die Vulnerabilität von Menschen, deren geschlechtliche Identität weder Frau noch Mann ist, ist in einer überwiegend nach binärem Geschlechtsmuster agierenden Gesellschaft besonders hoch. Der Wortlaut des Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG lässt es ohne Weiteres zu, sie in den Schutz einzubeziehen. Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG spricht ohne Einschränkung allgemein von „Geschlecht“, was auch ein Geschlecht jenseits von männlich oder weiblich sein kann.

„Die dritte Option – Selbstbestimmung und Gleichberechtigung unter dem Grundgesetz“.

Vortrag von Prof.* Dr.* Susanne Baer im Rahmen der Tagung „Personenstand: divers. Gleichstellung weiterdenken“

Prof.* Dr.* Susanne Baer, LL.M., ist seit Februar 2011 Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat in Karlsruhe.


Selbstbestimmungsgesetz

Öffentliche Anhörung vor dem Innenausschuß des Bundestages zum Selbstbestimmungsgesetz vom 2. November 2020

Schwestern – Bruder? Geschwister!

Meine große Schwester und ich.

In riesen-schnellen Schritten, mit Affenzahn und weil es eben sein muss … Ich rede mit meiner großen Schwester über mein Coming Out als nicht-binärer Mensch: warum sie schon ganz früh auf der richtigen Fährte war, dass uns Anreden und Wortschöpfungen manchmal verwirren, wie Unterstützung geht, warum es bisweilen kompliziert erscheint und irgendwie doch gar nicht so schwierig ist. Da wir Corona bedingt gelüftet haben, rauscht uns ab und an ein Zug durch die Aufnahme oder das Geplauder von Spaziergänger_innen. Ihr werdet es uns hoffentlich nachsehen.

Becoming me – der Trailer zum Podcast

Der Trailer zum Beyond-Binary Podcast und zur ersten Folge, in der ich mit meiner großen Schwester über mein Coming Out als nicht-binärer Mensch rede.

In dem Podcast werde ich mit verschiedenen Menschen, die mich auf diesem Weg begleitet haben und begleiten, darüber sprechen, was das mit ihnen und mir so alles macht. Wir reden über Körper, Kindheit, Mut, Abschiede, Träume, Coming Out, Arbeit, Diskriminierung, was es schwer macht und was es leicht macht, Gesetze, Toiletten, Transfeindlichkeit, Feminismus, Berge, Verbündetsein und noch viel mehr. Der Jingle ist von Mike, der ihn für mich und diesen Podcast komponiert hat. Danke!

Jenseits der Binarität

Ich bin Jakob und ich bin non-binär. In meinem Pass habe ich zwei Vornahmen: Zara Jakob. Und bei Geschlecht steht dort einfach nichts. Hier entsteht ein Podcast, in dem ich mit Menschen darüber rede, was das und das ganze drumherum mit ihnen und mir so alles macht.